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Publikums -lauf

Hausordnung

AGB's

HAUSORDNUNG INTERCABLE ARENA IN BRUNECK

Mit Betreten der Intercable Arena verpflichten sich alle Nutzer:innen und Besucher:innen der Anlage (unabhängig vom Grund ihres Zutritts) zur Einhaltung
aller nachfolgenden Bedingungen und Regeln laut geltender Bestimmungen dieser Hausordnung. Für den Bereich des Publikumslaufes gelten zudem die Bestimmungen laut separater Eisordnung.

 

Gegenstand und Geltungsbereich

Die Bruneck Aktiv GmbH übt das Hausrecht auf dem gesamten Gelände der Intercable Arena, einschließlich der Frei- und Parkflächen, aus.

Die Hausordnung der Intercable Arena gilt zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung für sämtliche Bereiche im Innen- und Außenbereich, zu jeder Tages-/Jahreszeit und für alle Personen, die sich in der Anlage aufhalten.

Die Bruneck Aktiv GmbH ist berechtigt von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, sollte ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegen oder diese in einer anderen Weise verletzt werden. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung kann die betreffende Person (ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes) vorübergehend der Anlage verwiesen werden. Im Wiederholungsfall kann die Bruneck Aktiv GmbH ein generelles Zutrittsverbot aussprechen.

Den Anweisungen der Mitarbeiter:innen der Intercable Arena, des diensthabenden Personals sowie des Sicherheitsdienstes und allen weiteren Ordnungs- und Kontrollorganen ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Die Hausordnung ist auch für die Dauer einer Veranstaltung (wenn sie durch den jeweiligen Veranstalter ausgeübt wird) gültig und ist wesentlicher Bestandteil des Nutzungsvertrages. Der/Die Veranstalter:in ist verantwortlich für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Einholung aller Lizenzen und Dokumente in Bezug auf Sicherheit und Brandschutz und ist verpflichtet eine/n zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu nominieren.

 

 

Zutritt der Anlage

Das Betreten der Intercable Arena in Bruneck für Nutzer:innen und Besucher:innen ist ausschließlich über den Haupteingang auf Ebene G0 zu den jeweilig gültigen Betriebszeiten gestattet. Ausnahmeregelungen werden ausnahmslos durch die Bruneck Aktiv GmbH erteilt.

Kinder im Alter unter sechs Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt, welche die volle Verantwortung dafür übernimmt.

 

Nutzung der Anlage

Sämtliche Anlagen und Teile davon sind schonend und mit besonderer Sorgfalt nur dem jeweiligen Zweck entsprechend zu nutzen.

Die Besucher:innen der Intercable Arena in Bruneck haben sich jederzeit so zu verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder belästigt wird. Schubsen, Drängen, Spielen oder Ähnliches ist v.a. in den Gang- und Garderobenbereichen sowie auf den Tribünen untersagt.

Bedingt durch die Eisaufbereitung unterliegen Bereiche unweit der Eisfläche sowie Stufen einer erhöhten Rutschgefahr und Glättebildung, die es zu beachten gilt.

Der Aufenthalt auf den Eisflächen, während der Arbeiten zur Eisaufbereitung und Reinigung dessen, ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Die Eisfläche darf erst nach Freigabe durch das diensthabende Personal betreten werden, dabei sind Schlittschuhe zu tragen (mit Ausnahme von Eisstocksport und Curling).

Es ist strengstens untersagt, Bereiche, die nicht für Besucher:innen zugelassen sind, wie Bereiche der Mannschaften und Schiedsrichter:innen sowie andere Funktionsbereiche (insbesondere der Technik) zu betreten. Das Tragen von Schlittschuhen ohne Schoner auf den Tribünen ist ebenso untersagt wie das Sitzen auf der Bandenanlage.

 

Haftung

Die Benützung der Anlagen der Intercable Arena in Bruneck erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Unfälle und sonstige Schäden, welche durch Nichtbeachten von Weisungen des diensthabenden Personals, durch unsachgemäße Anlagennutzungen oder mangelnde Vorsicht, durch Selbstverschulden oder durch Verschulden Dritter entstehen, übernimmt die Bruneck Aktiv GmbH keine Haftung.

Für Diebstähle, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Sachen durch andere Besucher:innen übernimmt die Bruneck Aktiv GmbH keine Haftung.

 

Schäden

Es ist strengstens untersagt, bauliche Anlagen, Wege, Wände, Fenster, Türen und sämtliches Mobiliar in der Intercable Arena in Bruneck und dessen zugehörigen Freiflächen zu bekleben, beschmieren oder zerkratzen.

Die Besucher:innen haften in vollem Umfang für alle fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Wird am Gebäude, Mobiliar oder an Geräten etwas beschädigt oder ein Defekt festgestellt, so ist dies im Büro der Bruneck Aktiv GmbH zu melden.

 

Benützung der Wechselkabinen

Die Wechselkabinen können frühestens eine Stunde vor der reservierten Eiszeit sowie bis maximal eine Stunde nach Beendigung der Benutzung bereitgestellt werden.

 

Öffentlicher Publikumslauf

Hier gelten zusätzlich zu dieser Hausordnung die Bestimmungen laut separater Eisordnung.

 

Allgemeine Verbote

Auf dem gesamten Areal der Intercable Arena in Bruneck ist es grundsätzlich verboten:

  • -          Drohnen einzusetzen;

    • -          Fußball oder andere Ballsportarten im Bereich der                    Fensterfassade oder Tribünen zu spielen;

  • -          Fassaden, Zäune, Mauern, Brüstungen, Beleuchtungsanlagen, Masten aller Art, Dächer und etwaiger Abspannvorrichtungen und Verankerungen zu besteigen oder übersteigen;

  • -          Mitbringen von Waffen, spitzen Werkzeugen oder Gegenständen, Wurfgegenständen sowie Gegenständen, die als Hieb-, Stoß-, oder Stichwaffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können;

  • -          Mitbringen von Gas- und Sprühdosen mit schädlichem Inhalt sowie färbende oder ätzende Substanzen;

  • -          Mitbringen von Flaschen, Bechern, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material sowie Thermoskannen und Getränkeverpackungen sonstiger Art;

  • -          Mitbringen von Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als ein Meter sind oder einen Durchmesser von über zwei Zentimeter haben;

  • -          Mitbringen von sämtlichen sperrigen Gegenständen;

  • -          Mitbringen von Laser-Pointern;

  • -          Mitbringen und Abspielen von Feuerwerken, Rauchpulver, pyrotechnischer Gegenstände (z.B. bengalische Feuer) oder sonstigen leicht brennbaren Gegenständen bzw. die Benutzung von Feuer und offenen Flammen;

  • -          Mitbringen von mechanisch betriebenen Lärminstrumenten;

  • -          Mitbringen von alkoholischen Getränken und Drogen aller Art;

  • -          Sich betrunken aufzuhalten;

  • -          Mit Gegenständen zu werfen;

  • -          Außerhalb der Toilettenanlagen die Notdurft zu verrichten oder die Anlage in anderer Weise, insbesondere durch Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen;

  • -          Blumenbeete oder Sträucher-Bepflanzungen zu betreten;

  • -          In irgendeiner Weise zu nächtigen;

  • -          Politisches Werbematerial und anderes Material mit

  • rassistischen, fremden- oder staatsfeindlichen Inhalten zu verteilen;

  • -          Sich politisch, rassistisch, extremistisch, obszön anstößig oder provokativ beleidigend zu verhalten und zu äußern.

 

Mitbringen von Tieren

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Dienst- und Behindertenhunde, für deren Beaufsichtigung vom Hundehaltenden zu sorgen ist, welche/r die volle Verantwortung dafür übernimmt.

 

Müll

Flaschen, Dosen, Essensverpackungen etc. sind in den dafür vorgesehenen Behältern oder Containern zu entsorgen.

 

Rauchverbot

In sämtlichen Räumlichkeiten und Bereichen der Intercable Arena in Bruneck herrscht striktes Rauchverbot, ausgenommen davon sind die dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Freiflächen.

 

Abstellen von Fahrzeugen

Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Fahrzeuge, die sich in Fluchtwegbereichen, Feuerwehrzonen u. ä. befinden, werden von der Bruneck Aktiv GmbH kostenpflichtig entfernt.

 

Videoüberwachung und -aufzeichnung

Besucher:innen nehmen zur Kenntnis, dass die Intercable Arena in Bruneck mittels Videokameras überwacht wird, und erklären sich damit einverstanden, dass Videoaufzeichnungen vorgenommen werden. Diese werden, soweit nicht von Behördenseite eine andere Verfügung getroffen wurde, nicht Außenstehenden überlassen.

 

Foto-, Audio- und Videoaufnahmen

Das Anfertigen von Foto-, Audio- und Videoaufnahmen in der Anlage, welche einem kommerziellen Zweck zugewiesen werden, ist ohne Zustimmung der Bruneck Aktiv GmbH oder des jeweiligen Veranstalters untersagt.

 

Wirtschaftliche Tätigkeiten

Sämtliche Arten von wirtschaftlicher Tätigkeit, wie das Anbieten und der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die Verteilung von Werbematerial oder Geschenken dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung der Bruneck Aktiv GmbH erfolgen.

Fluchtwege

Die Fluchtwege müssen in jedem Fall freigehalten werden. Alle Auf- und Abgänge der Tribünen, Treppenhäuser, Ein- und Ausgänge sowie Rettungsgänge sind in jedem Fall freizuhalten. Das Verdecken oder Verstellen der Fluchtwegpläne und Feuerlöscher ist strengstens untersagt.

 

Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung tritt mit dem Tag der Inbetriebnahme der Anlage in Kraft. Sie kann von Seiten der Bruneck Aktiv GmbH jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe der Hausordnung setzt automatisch jede ältere Ausgabe außer Kraft. Die aktuelle Fassung ist digital auf den Bildschirmen auf Ebene G0 (neben Ticketing) und G-2 (beim Schlittschuhverleih) und unter www.arena-bruneck.com/hausordnung veröffentlicht. Jede Person erkennt mit Zutritt zur Intercable Arena in Bruneck die Hausordnung ausnahmslos an.

 

Anlagen

Lageplan Intercable Arena Bruneck samt Freiflächen

 

 

Angepasst mit Beschluss des Verwaltungsrates der Bruneck Aktiv GmbH
Nr. 19 vom 27.03.2023.

 

Genehmigt mit Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtwerke Bruneck
Nr. 43 vom 07.09.2021.

 

Genehmigt mit Beschluss des Verwaltungsrates der Bruneck Aktiv GmbH
Nr. 55 vom 06.09.2021.

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